Genehmigung

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2015 seinen Abschlussbericht über die "Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" herausgegeben.

Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1.1.2015 Pflicht.

Die neue tierische Nebenprodukt-Verordnung EC 1069/2009 tritt am 4. März 2011 in Kraft. Mit den nun gefassten Beschlüssen für die Durchführungsverordnung SANCO/7066/2010 sind die Beratungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Interessensvertretern weitgehend abgeschlossen. Wie zu erwarten war – das Ergebnis ist zwiespältig.

Quelle: H&K aktuell 1/2_2011, Seite 8