Gütesicherung von Holz- und Pflanzenaschen

in der Gütesicherung RAL-252 RAL-Dünger

Betreiber von Feuerungsanlagen können ihre Aschen aus naturbelassenen, pflanzlichen Brennstoffen der freiwilligen RAL-Gütesicherung unterstellen. Die Gütesicherung erfolgt im Rahmen der Gütesicherung Dünger (RAL-GZ 252), die auf Holz- und Pflanzenaschen anwendbar ist.

Anwendungsbereiche der Gütesicherung sind die Qualifikation von Holz- und Pflanzenaschen als

  • Ausgangstoff für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel oder als
  • verkehrsfähige Düngemittel im Sinne der Düngemittelverordnung.

Gütesicherbare Holz- und Pflanzenaschen sind

  • Rost- und Kesselaschen aus der Verbrennung von zulässigen Brennstoffen
  • Aschen aus der Rauchgasreinigung, z. B. Zyklonasche (nur aus der ersten filternden Einheit, keine nachgeschalteten Einheiten wie Gewebe- oder Elektrofilter, vgl. Anlage 2 Nr. 7.3.16 DüMV) sowie Aschen aus Wirbelschichtanlagen.

Sinn und Zweck der Gütesicherung

Für Recyclingprodukte aus der Kreislaufwirtschaft ist der Nachweis einer neutralen und regelmäßigen Qualitätskontrolle von besonderer Bedeutung. Die RAL-Gütesicherung gewährleistet dabei einen hohen Qualitätsstandard, der mit Institutionen aus Wissenschaft, Fachbehörden und Verbrauchern abgestimmt und vereinbart ist.

Vorteile der Gütesicherung

Die Gütesicherung

  • qualifiziert einen hochwertigen Produktstandard
  • schafft Vertrauen am Markt
  • gewährleistet Rechtssicherheit.

Gegenüber Behörden, Verbrauchern und der Öffentlichkeit dokumentiert die Gütesicherung nicht nur die Einhaltung geltender Rechtsbestimmungen, sondern auch darüber hinausgehende Anforderungen der Gütesicherung.

Kosten

Die Kosten der Gütesicherung setzen sich zusammen aus

  • dem jährlichen Mitgliedsbeitrag des Gütezeichennehmers bei der Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH). Die Kosten der Mitgliedschaft sind der Beitragsordnung der BGH zu entnehmen
  • den Kosten für die Durchführung regelmäßiger Prüfungen der Feuerungsanlage. Im Anerkennungsverfahren sind die Erstprüfung und im Überwachungsverfahren eine Folgeprüfung der Feuerungsanlage mit dem Mitgliedsbeitrag bereits abgegolten
  • den Kosten für die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen der erzeugten Asche. Im Anerkennungsverfahren sind die erste Einstufungsuntersuchung (EU) und im Überwachungsverfahren die Kontrolluntersuchung der erzeugten Asche mit dem Mitgliedsbeitrag bereits abgegolten. Im Anerkennungsverfahren können je nach Anlagengröße/Aschemenge bis zu drei EU anfallen. Diese zwei weiteren EU müssen vom Betreiber/Unternehmen zusätzlich bezahlt werden.

Kosten für die regelmäßigen Leitparameteruntersuchungen werden dem Gütezeichennehmer von dem beauftragten Prüflabor in Rechnung gestellt. Es wird empfohlen, vergleichende Angebote einzuholen.

Mitgliedschaft und Antrag

Die Teilnahme an der RAL-Gütesicherung setzt die Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Holzasche e. V. (BGH) voraus.
Die BGH ist eine Spartengütegemeinschaft der BGK. In ihr sind die Betreiber von Biomasseverbrennungsanlagen und sonstige Erzeuger oder Verwerter von Aschen aus der Verbrennung von Biomasse zur Gütesicherung dieser Aschen organisiert.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an die BGH zu richten. Der Antrag auf Gütesicherung für Dünger/Ausgangstoffe oder Dünger kann an die BGH oder die BGK gerichtet werden.