Produkte und Anforderungen

Gütesicherbare Produkte

Gütesicherbare Kompostprodukte sind Fertigkompost, Frischkompost und Substratkompost in unterschiedlichen Körnungen.

  • Fertigkompost ist hygienisierter, biologisch stabilisierter und fraktionierter Kompost zur Bodenverbesserung und Düngung.
  • Frischkompost ist hygienisiertes, fraktioniertes, in intensiver Rotte befindliches oder zu intensiver Rotte fähiges Rottegut zur Bodenverbesserung und Düngung.
  • Substratkompost ist Fertigkompost mit begrenzten Gehalten an löslichen Pflanzennährstoffen und Salzen zur Verwendung als Mischkomponente bei der Herstellung von Erden und Kultursubstraten.

Die vorgenannten Kompostprodukte können der Gütesicherung als feinkörnige (0 bis ≤ 12 mm), mittelkörnige (0 bis ≤ 25 mm) und grobkörnige Komposte (0 bis ≤ 40 mm) unterstellt werden. In der Regel werden fein- oder mittelkörnige Produkte erzeugt und angeboten.

Qualitätsanforderungen

Hygienische Unbedenklichkeit

Die verwendeten Einsatzstoffe sind so aufzubereiten und zu behandeln, dass die daraus hergestellten Komposte bei sachgerechter Anwendung im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen unbedenklich sind.

Entsprechende Anforderungen der Gütesicherung beziehen sich sowohl auf die "Behandlung zur Hygienisierung" als auch auf Untersuchungen der Endprodukte. Im Einzelnen sind dies:

  • Prüfung der hygienischen Wirksamkeit des eingesetzten Behandlungsverfahrens (Prozessprüfung),
  • Nachweis der Einwirkung bestimmter Temperaturen über einen bestimmten Zeitraum im Rottegut (Prozessführung, Prozessüberwachung),
  • Regelmäßige Untersuchungen der Endprodukte auf seuchenhygienische Parameter (Salmonellen) und phytohygienische Parameter (keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile).

Mit den vorgenannten Anforderungen der Gütesicherung sind auch die Anforderungen der geltenden Rechtsbestimmungen abgedeckt.

Die BGK hat ein Hygiene-Baumusterprüfsystem (HBPS) entwickelt, nach dem auf Basis von über 30 geprüften Baumustern (Kompostierungsverfahren) die Konformität mit einem bereits geprüften Verfahren festgestellt werden kann. In bestimmten Fällen kann eine solche Konformitätsprüfung als vergleichbare Hygieneprüfung anstatt einer Prozessprüfung durchgeführt werden.

Prüfzeugnis

Für jede Untersuchung erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Prüfzeugnis. Das Prüfzeugnis ist Grundlage für die Kennzeichnung der jeweils untersuchten Charge.
Das Prüfzeugnis umfasst 4 Seiten. Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:

  • Bezeichnung des Produktes, Hersteller, Warendeklaration der Gütesicherung, ordnungsgemäße düngemittelrechtliche Kennzeichnung, Zweckbestimmung und Anwendungsbereiche, Bestätigung der regelmäßigen Güteüberwachung durch die BGK (Seite 1, Hauptblatt).
  • Angaben zur Probenahme, verarbeitete Einsatzstoffe, Dokumentation der Analysenergebnisse (Seite 2).
  • Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft inkl. Hinweisen auf mögliche Einschränkungen der Anwendung (Seite 3).
  • Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis im Landschaftsbau inkl. Hinweisen auf mögliche Einschränkungen der Anwendung (Seite 4).

In Ergänzung zu den Prüfzeugnissen stellt die BGK dem Gütezeichennehmer für jedes gütegesicherte Produkt ein Jahreszeugnis aus. Das Jahreszeugnis basiert auf Mittelwerten der zurückliegenden Untersuchungen des betreffenden Produktes.

Merkblatt zum Prüfzeugnis

Als Hintergrundinformation zu den Inhalten des Prüfzeugnisses hat die BGK ein Merkblatt herausgegeben. Am Beispiel eines Muster-Prüfzeugnisses werden darin die Inhalte und Aussagen des Prüfzeugnisses näher erläutert. Das Merkblatt dient der Information des Gütezeichennehmers und kann von diesem an interessierte Kunden weitergegeben werden.

Zulässige Einsatzstoffe

Gütegesicherte Kompostprodukte werden ausschließlich aus geeigneten und zulässigen Kompostrohstoffen hergestellt. Die Stoffe sind im 'Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe für die Herstellung von Kompost und von Gärprodukten' abschließend bestimmt.

Das Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe deckt auch die nach der Düngemittelverordnung sowie nach der Bioabfallverordnung geltenden Rechtsbestimmungen an die Zulässigkeit und Eignung von Stoffen bei der Herstellung von Düngemitteln bzw. deren Inverkehrbringen ab.

Prozesslenkung

Produktionsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
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