Biogasanlagen

Der Fachverband Biogas (FVB) hat eine Übersicht zu den am Markt verfügbaren Aufbereitungstechnologien für die Entpackung und Fremdstoffentfrachtung von gewerblichen Lebensmittelabfällen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Substrate für Biogasanlagen können Anteile an unerwünschten Nebenbestandteilen (z.B. Steine, Fremdstoffe) enthalten. Diese müssen unbedingt aus dem Behandlungsprozess ausgeschleust werden um den störungsfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten und um die für gütegesicherte Erzeugnisse erforderliche hohe Qualität der Gärprodukte einzuhalten.

Die Welt schaut sehr genau auf die Entwicklung der Biogasnutzung in Deutschland. Vor allem bei der Abfallvergärung ist das internationale Interesse groß und die Nachfrage nach Informationen steigt kontinuierlich an.

Im Januar 2014 sind vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV)“ herausgegeben worden. Sie dienen dem einheitlichen Vollzug der in 2012 novellierten Verordnung in den Ländern. Zahlreiche Hinweise betreffen auch Biogasanlagen.

Zum Jahreswechsel steht für viele Biogasanlagen wieder die turnusmäßige Prüfung durch den Umweltgutachter an. Ein solches Gutachten ist u.a. erforderlich um die Bezugsberechtigung für bestimmte, über die EEG-Grundvergütung hinausgehende Vergütungen (Boni) nachzuweisen. Im Falle einer bonusrelevanten Gärprodukttrocknung oder Nachrotte der Gärprodukte wird die RAL-Gütesicherung als Nachweis von den Gutachtern anerkannt.

 

Quelle: H&K aktuell 12/2013

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat im Februar 2013 neue Leitlinien für die Prüfungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009 und 2012) bei Biogasanlagen veröffentlicht. Die sogenannten ‚Aufgabenleitlinie EEG‘ konkretisieren die Vorgaben für den Bezug von EEG-Zusatzvergütungen (Boni) für den eingespeisten Strom. In bestimmten Fällen werden auch die Prüfzeugnisse der RAL-Gütesicherungen der BGK als Nachweise anerkannt.

 

Quelle: H6K aktuell 06/2013

Die Aufbereitung von festen und flüssigen Gärprodukten aus Biogasanlagen liegt im Trend. Die Entwicklung ist weniger den Vergütungsstrukturen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geschuldet, als vielmehr dem Ziel neue Absatzmärkte mit marktgerechten, hochwertigen und transportwürdigen Düngemittel zu bedienen.

Quelle: H&K aktuell 04/2013

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Ergebnisse einer Erfassung des Bestandes von Bioabfallbehandlungsanlagen in Deutschland herausgegeben.
 
Quelle: H&K aktuell 12_2012

Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1. Juni 2012 fällt Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, in den Geltungsbereich des Abfallrechts. Die Anwendbarkeit des Abfallbegriffs auf Gülle ist neu und wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.

Der Entwurf der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2012) sieht vor, dass bei der Erzeugung von Strom aus der Vergärung von Biomasse der Vergütungsanspruch u.a. nur dann besteht, wenn 60 % der Wärme über Wärme-Kraft-Kopplung genutzt werden. 25 % der Wärme kann zur Heizung des Fermenters angerechnet werden. Für die Nachrotte fester Gärrückstände benötigte Wärme kann nach dem derzeitigen Stand dagegen nicht angerechnet werden. Da Wärme aber genau dafür benötigt wird, steht die…