Dokumentation

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) werden zum 1. Mai 2023 im BGK-Prüfzeugnis Anpassungen, insbesondere im Anhang Landschaftsbau, vorgenommen. Zu diesem Stichtag wird auch ein neues Erscheinungsbild des Prüfzeugnisses eingeführt.

Die novellierte Bioabfallverordnung schreibt vor, dass Temperaturmessgeräte jährlich zu kalibrieren sind. Die BGK stellt für ihre Mitglieder hierzu ein Themenpapier zur Verfügung.

 

Quelle: H&K aktuell 8/9_ 2013