Getrennte Sammlung

Um Verunreinigungen der Biotonne entgegenzuwirken wurde seitens der RegioEntsorgung AöR (Kommunalunternehmen) und der AWA Entsorgung GmbH (Betreiber einer kombinierten Vergärungs- und Kompostierungsanlage) ein Projekt durchgeführt mit dem Ziel, in der Biotonne enthaltene Fremdstoffe zu bewerten und die Sortenreinheit der erfassten Bioabfälle durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2015 seinen Abschlussbericht über die "Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" herausgegeben.

Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1.1.2015 Pflicht.

Die Städte, die Kreise und das Land wollen bei der getrennten Sammlung und Verwertung von Bioabfall enger zusammenarbeiten.

 

Quelle; H&K aktuell 12/2014

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hält die Getrenntsammlung von Bioabfällen ab Anfang 2015 für "grundsätzlich notwendig". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine 'Kleine Anfrage' von 'Bündnis 90/Die Grünen' hervor.

 

Quelle: H&K aktuelle 11/2014

Nach den Ergebnissen eines aktuellen Forschungsvorhabens werden bislang rund 7,3 Mio. t des in privaten Haushalten entstehenden Bioabfallpotenzials getrennt erfasst und verwertet, während rund 4,8 Mio. t noch zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass das Potenzial noch deutlich intensiver genutzt werden kann.

 

Quelle: H&K aktuell 07/2014

Das Bundesumweltministerium hat mit Blick auf die Getrenntsammelpflicht für Bioabfälle ab 2015 ein Papier „Fachliche Schlussfolgerungen aus dem F&E-Vorhaben zur Getrenntsammlung von Bioabfällen“ herausgegeben, die anlässlich eines Workshop am 23. Januar 2014 im Bundesministerium vorgetragen worden waren.

 

Quelle: H&K aktuell 05/2014: Seite 7-8

Spätestens ab 2015 haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Vorgabe erfordert bei vielen Entsorgungsträgern eine Anpassung ihrer Abfallsatzungen. Die vorhandenen Muster-Satzungen tragen der  Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bezüglich der getrennten Sammlung von Bioabfällen bislang noch nicht ausreichend Rechnung.

Gegen die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab 2015 geforderte Getrenntsammlung von Bioabfällen dürfte es kaum überzeugende Argument geben. Dies sagte Dr. Claus-Gerhard Bergs, Ministerialrat im Bundesumweltministerium (BMU) auf dem Bioabfallforum am 19. September 2013 in Stuttgart.

 

Quelle: H&K aktuell 11/2013

Nach dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen biologische Abfälle spätestens bis zum 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden. Inhalt, die Reichweite und die Verbindlichkeit dieser Vorschrift sind Gegenstand einer neuen Studie.

Quelle: H&K aktuell 10/2012

Die allgemeine Pflicht zur Getrenntsammlung von verwertbaren Abfällen war bereits im alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verankert, wurde bisher jedoch nicht für Bioabfälle explizit genannt. 

Quelle: H&K aktuell 05/2012