Klärschlammerzeuger trägt die Verantwortung

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch dann, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind.