Satzungsregelungen für die Getrenntsammlung

Spätestens ab 2015 haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Vorgabe erfordert bei vielen Entsorgungsträgern eine Anpassung ihrer Abfallsatzungen. Die vorhandenen Muster-Satzungen tragen der  Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bezüglich der getrennten Sammlung von Bioabfällen bislang noch nicht ausreichend Rechnung.