Gute fachliche Praxis der Düngung

Nährstoffvergleiche, Laboruntersuchungen und Richtwerte sind die Grundlage einer Düngung nach „Guter fachlicher Praxis“ in der Landwirtschaft. So schreibt es die Düngemittelverordnung (DüV) jedem Landwirt vor. Die Prinzipien der guten fachlichen Praxis gewährleisten eine bedarfsgerechte und umweltschonende Düngung. Kontrolliert wird dies durch die amtliche Düngemittelverkehrskontrolle (DVK). Diese wählt in der Regel nach dem Zufallsprinzip jährlich einige Landwirtschaftsbetriebe zur Prüfung aus.

Um die Vorbereitung auf solche Prüfungen der Düngemittelverkehrskontrolle zu erleichtern, sind die wichtigsten bereitzustellenden Unterlagen in folgender Checkliste zusammen gefasst:

  • Jährliche Erstellung von Nährstoffvergleichen für das vergangene Wirtschaftsjahr bis zum 31.12. (Ausnahme: Betriebe < 10 ha mit weniger 80 kg N/ha aus der Tierhaltung und weniger als 40 kg N/ha aus anderen Düngemitteln im Betriebsdurchschnitt). Nährstoffvergleiche sind Gegenüberstellungen von Nährstoffeinträgen aus Düngemitteln (Mineraldüngern, Wirtschaftsdüngern, Sekundärrohstoffdüngern) und Nährstoffausträgen durch Erntegüter bzw. die Abgabe pflanzlicher und tierischer Verkaufsprodukte. Für jeden Nährstoff (N, P, K) wird so ermittelt, ob im Betriebsdurchschnitt ein Überhang oder ein Defizit besteht.
  • Bodenuntersuchungen für jeden Schlag > 1ha Größe auf Phosphat, Kalium, Magnesium, pH-Wert alle 6 Jahre (auf extensivem Dauergrünland alle 9 Jahre).
  • Stickstoff-Gehaltsermittlung der Ackerböden, fruchtspezifisch in jedem Frühjahr
  • durch eigene N-min-Analyse,
  • durch Übernahme von Richtwerten (z. B. der Landwirtschaftsberatung.
  • Nährstoffgehalt in Wirtschafts- oder Sekundärrohstoffdüngern jährlich,
  • durch Laboranalyse,
  • durch Übernahme von Richtwerten (bei Sekundärrohstoffdüngern z. B. aus den Fremdüberwachungszeugnissen der RAL-Gütesicherung).


Die angeführten Unterlagen sind zu sammeln und müssen 9 Jahre aufbewahrt werden.

Auch aufgrund der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) (siehe Seite 28) müssen Landwirte künftig den Einsatz von Düngemitteln schlagspezifisch (d. h. je einheitlich bewirtschafteter Fläche) dokumentieren. Zusammen mit den Vorgaben der Düngeverordnung kann so eine etwaige Überdüngung von Flächen erkannt und abgestellt werden.

Um Aufzeichnungsarbeiten zu erleichtern, hat z. B. die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe ihren Landwirten ein Formblatt empfohlen und nähere Erläuterungen gegeben. Die entsprechenden Unterlagen können auf der Homepage unter www.landwirtschaftskammer.com abgerufen werden.

Quelle: Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Gösta-Harald Fuchs, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster, Tel. (02 51) 59 90, Fax (02 51) 59 93 62 post@lk-wl.nrw.de. (FU)

Quelel: H&K 1/2000,  S. 29