Reste aus der Holzvergasung

Reste aus der Holzvergasung sind i.d.R. Abfälle, die vom jeweiligen Anlagenbetreiber abfallrechtlich einzustufen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Gemäß der Abfallhierarchie hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Vor diesem Hintergrund werden Reste aus der Holzvergasung z.B. auch Kompostierungsanlagen angedient.