EEG: Garten- und Parkabfälle sind kein Landschaftspflegematerial

In den Entwürfen zur aktuellen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden Garten- und Parkabfälle, abweichend von Landschaftspflegematerialien, in die sogenannte „Einsatzstoffvergütungsklasse 0“ eingestuft.

Quelle: H&K aktuell 07_2011