Komposteinsatz in Wasserschutzgebieten

Für den Einsatz organischer Dünger in Wasserschutzgebieten werden in den Wasserschutzzonen II und III Gefährdungspotenziale mit Prüfungsbedarf gesehen. Bei der Festlegung von Beschränkungen und Verboten ist jedoch von pauschalen Vorgaben abzusehen. Stattdessen ist zu prüfen, ob von einer Maßnahme wie der Düngung mit Kompost in der jeweiligen Schutzzone eine Gefährdung ausgehen kann und ob unter Beachtung der naturräumlichen Bedingungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besondere Regelungen notwendig sind.<link fileadmin docs archiv humus huk10_08_1u2_wasserschutzgebiet.pdf download>..