Die allgemeine Pflicht zur Getrenntsammlung von verwertbaren Abfällen war bereits im alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verankert, wurde bisher jedoch nicht für Bioabfälle explizit genannt.
Quelle: H&K aktuell 05/2012
Die allgemeine Pflicht zur Getrenntsammlung von verwertbaren Abfällen war bereits im alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verankert, wurde bisher jedoch nicht für Bioabfälle explizit genannt.
Quelle: H&K aktuell 05/2012