Bio- und Grünguterfassung in Deutschland

Die allgemeine Pflicht zur Getrenntsammlung von verwertbaren Abfällen war bereits im alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verankert, wurde bisher jedoch nicht für Bioabfälle explizit genannt. 

Quelle: H&K aktuell 05/2012