Zur Pflicht der Getrenntsammlung von Bioabfällen

Nach dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen biologische Abfälle spätestens bis zum 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden. Inhalt, die Reichweite und die Verbindlichkeit dieser Vorschrift sind Gegenstand einer neuen Studie.

Quelle: H&K aktuell 10/2012