Gericht untersagt Verbrennungen von Gartenabfällen

Eine generelle Erlaubnis für das Verbrennen von Gartenabfällen durch Allgemeinverfügung ist unzulässig. So lautet ein Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juni 2007 (Az. 9K 2737/04). ..<link file:3966 download>