Eine generelle Erlaubnis für das Verbrennen von Gartenabfällen durch Allgemeinverfügung ist unzulässig. So lautet ein Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juni 2007 (Az. 9K 2737/04). ..<link file:3966 download>
Eine generelle Erlaubnis für das Verbrennen von Gartenabfällen durch Allgemeinverfügung ist unzulässig. So lautet ein Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juni 2007 (Az. 9K 2737/04). ..<link file:3966 download>