FLL Regelwerk zu Kompost und Mulchstoffen

Reste aus der Holzvergasung sind i.d.R. Abfälle, die vom jeweiligen Anlagenbetreiber abfallrechtlich einzustufen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Gemäß der Abfallhierarchie hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung.