Kennzeichnungspflichten der DüMV bei Schwefel und Natrium beachten

Bei der Abgabe von Komposten und Gärprodukten an Andere (Inver-kehrbringen) müssen diese entsprechend den Vorgaben der Düngemittel-verordnung (DüMV) gekennzeichnet werden. Solche düngemittelrechtli-chen Kennzeichnungen sind in den durch die Bundesgütegemeinschaft ausgestellten Untersuchungsberichten und Fremdüberwachungszeugnis-sen nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung regelmäßig enthalten...