BAW: Nur unvermeidbare Anteile zulässig

Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung vom 16.12.2008 sind die Anforderungen an Biologisch Abbaubare Werkstoffe (BAW), die zur Herstellung von organischen Düngemitteln Verwendung finden, neu gefasst worden. Zukünftig dürfen diese Materialien nur noch in unvermeidbaren Anteilen verwendet werden. Die Auswirkungen dieser Neuregelung für Kompostierungsanlagen sind nachfolgend zusammengefasst...