Produkte und Anforderungen

Gütesicherbare Produkte

Gütesicherbare Abwasserschlämme sind

  • Abwasserschlamm flüssig
  • Abwasserschlamm entwässert
  • Abwasserschlamm kalkstabilisiert

Abwasserschlämme, die der Gütesicherung AS-Düngung unterliegen, werden ausschließlich auf Flächen im Anwendungsbereich der Klärschlammverordnung verwertet.

Qualitätsanforderungen

Hygienische Unbedenklichkeit

Die Klärschlämme sind so aufzubereiten und zu behandeln, dass sie bei sachgerechter Anwendung im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen unbedenklich sind.

Nach den Vorgaben der Gütesicherung sind über die Untersuchungen gemäß Klärschlammverordnung hinaus qualitative Bestimmungen über das Vorkommen von Salmonellen im Abwasserschlamm durchzuführen. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des § 5 der Düngemittelverordnung.

Nutzwert- und Vorsorgeindex

Abwasserschlämme, die der Gütesicherung AS-Düngung unterliegen, müssen bestimmten Anforderungen an ihren Nutzwert (Nutzwertindex) und an ihre Unbedenklichkeit (Vorsorgeindex) genügen.

Dabei ist

  • der Nutzwertindex ein Maß für die Summe von Inhaltsstoffen eines Düngers, die der Pflanzenernährung und/oder Verbesserung von Bodenfunktionen (Bodenfruchtbarkeit) dienen
  • der Vorsorgeindex ein Verhältnismaß, bei dem der Nutzwertindex des Düngers ins Verhältnis zur Ausschöpfung von Schadstoffgrenzwerten gesetzt wird, die für den Dünger gelten.

Nutzwert- und Vorsorgeindex sind Anforderungen, die über die reinen Rechtsbestimmungen hinausgehen. Durch den Nutzwertindex wird eine „Mindestnützlichkeit“ des Klärschlamms definiert. Zudem wird eine vergleichende Bewertung der Nützlichkeit unterschiedlicher Dünge- bzw. Bodenverbesserungsmittel ermöglicht.

Anhand des Vorsorgeindexes ist es möglich, eine düngerechtlich orientierte Schadstofffrachtenbetrachtung abzuleiten, ohne die konkreten Standort- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Verwertung kennen zu müssen.

Die mathematischen Algorithmen zur Berechnung des Nutzwert- und Vorsorgeindexes sind in der BGK-Schrift „Bewertung organischer Dünge- und Bodenverbesserungsmittel nach Nutzwert- und Vorsorgeindex“ veröffentlicht. Diese Schrift kann bei der BGK angefordert werden.

Fachgerechte Anwendung

Die BGK legt den fachlichen Rahmen zur fachgerechten Anwendung des Abwasserschlamms fest. 

Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Bestimmung der Aufwandmenge nach guter fachlicher Praxis gemäß der Düngebedarfsermittlung nach § 4 DüV (die maximale Aufwandmenge nach § 14 AbfKlärV darf dabei nicht überschritten werden). Zugrunde gelegt werden die im Rahmen der Gütesicherung festgestellten Nährstoffgehalte, mindestens jedoch die nach Anlage 3 DüV festgelegten Mindestanrechenbarkeiten im Anwendungsjahr.
  • Beschränkungen und Verbote der Aufbringung nach § 15 AbfKlärV und § 5 Abs. 1 DüV (gefrorener Boden)
  • Besondere Bestimmungen der Anwendung nach § 5 Abs. 2 und 3 DüV (Abstandsregelungen zu Gewässern), § 6 Abs. 1 DüV (Einarbeitung), § 6 Abs. 8 DüV (Sperrzeiten)
  • Vorgaben zum sicheren Umgang im Hinblick auf hygienische Risiken. 

Prüfzeugnis

Für jede Untersuchung erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Prüfzeugnis. Das Prüfzeugnis ist Grundlage für die Kennzeichnung der jeweils untersuchten Charge.
Das Prüfzeugnis umfasst 3 Seiten. Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:

  • Bezeichnung des Produktes, Hersteller, Warendeklaration der Gütesicherung, ordnungsgemäße düngemittelrechtliche Kennzeichnung, Zweckbestimmung und Anwendungsbereiche, Angaben zur hygienischen Unbedenklichkeit, Bestätigung der regelmäßigen Güteüberwachung durch die BGK (Seite 1, Hauptblatt).
  • Angaben zur Probenahme, verarbeitete Einsatzstoffe, Dokumentation der Analysenergebnisse (Seite 2).
  • Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft inkl. Anrechnung von Nährstoffen und Humus sowie Hinweise auf mögliche Einschränkungen der Anwendung (Seite 3).

Zulässige Einsatzstoffe

Gütegesicherte Abwasserschlämme werden ausschließlich aus geeigneten und zulässigen Einsatzstoffen und Hilfsstoffen hergestellt. Die Stoffe sind im „Verzeichnis zulässiger Einsatz- für die Herstellung gütegesicherter Klärschlämme, Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte“ abschließend bestimmt.

Das Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe deckt auch die nach der Düngemittelverordnung sowie nach dem Abfallrecht geltenden Rechtsbestimmungen an die Zulässigkeit und Eignung von Stoffen bei der Herstellung von Düngemitteln und deren Inverkehrbringen ab.

Prozesslenkung

Die Gütesicherung AS-Düngung umfasst:

  • Anforderungen an die Erzeugung gütegesicherter Abwasserschlämme
  • Anforderungen an die Prozesskette der gütegesicherten Verwertung.

Der Gütesicherung unterliegt der gesamte Verwertungsweg von der Erzeugung des Abwasserschlamms bis zu seiner abschließenden landwirtschaftlichen Verwertung.

Gütezeichennehmer müssen über ein Prozessmodell für die Erzeugung und ein Prozessmodell für die Verwertung verfügen.

Das Prozessmodell Erzeugung enthält

  • die Darstellung des betrieblichen Ablaufs der Klärschlammgewinnung sowie
  • die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Das Prozessmodell Verwertung enthält

  • die Darstellung der einzelnen Prozessschritte in der Verwertungskette sowie
  • die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.